Vielfältige Mitarbeit

Unsere gemeinnützige und soziale Unternehmung lebt unter anderem von der Vielfalt der Mitarbeitenden. Die Mitarbeit steht grundsätzlich allen Menschen offen: unabhängig von Alter,
Geschlecht, Herkunft oder Religion. Und das finden wir gut so, denn auch unsere Kundinnen und Kunden sind genauso bunt!

 

Um bei SAD mitzuarbeiten müssen Sie sich nur bei unseren Ansprechparterinnen melden und nachfragen, ob es gerade freie Plätze und die Möglichkeit zum Mitarbeiten gibt?

 

Uns ist im Sinne der durch uns betreuten älteren Menschen wichtig, dass - wenn Sie sich für eine Mitarbeit entscheiden - es eine Regelmäßigkeit und Verlässlichkeit der Mitarbeit gibt. Personen mit Einträgen im Polizeilichen Führungszeugnis können aus Versicherungs- und Haftungsgründen nicht in Privathaushalten eingesetzt werden

Ehrenamtliche Mitarbeit

Sie haben Interesse an einer freiwilligen Tätigkeit bei uns? Aufgeschlossenheit, Kontaktfreude, Zuverlässigkeit, Lebenserfahrung sind neben einer "satten Portion" Idealismus Grundlage für die Mitarbeit in den Betreuungsangeboten oder hauswirtschaftlichen Hilfen. 

 

Ehrenamtlich tätig zu sein bedeutet jedoch nicht, keine Gegenleistungen zu bekommen. Neben einer Aufwandsentschädigung, die als fairer Ausgleich für entstandene Auslagen erstattet wird, bieten wir kostenlose Schulungen für Ehrenamtliche an, etwa wie man mit älteren, hilfebedürftigen Menschen und ihren Einschränkungen besser umgehen kann und bereiten die Ehrenamtlichen auf ihre Einsätze vor. Selbstverständlich organisieren wir die Einsätze, verteilen schriftliche Information und führen Vorgespräche um das Ehrenamt möglichst gut planen.

 

Überlegen Sie sich einfach wann, wie oft und wie lange Sie sich ehrenamtlich engagieren möchten? Aufgrund der Bedürfnisse der Zielgruppe unserer Leistungen und Angebote sind wir insbesondere an Ehrenamtlichen interessiert, die regelmäßig zu den gleichen Zeiten mitarbeiten möchten.

Mitarbeit von Arbeitslosen

Menschen in Arbeits- und Berufsnot können auf unterschiedliche Art und Weise in unserem Sozialunternehmen teilhaben. Sie können in einem der Angebote mitarbeiten, sich qualifizieren und mit Unterstützung unseres betrieblichen Sozialdienstes bei der Suche nach einer weiterführenden Beschäftigung helfen lassen.

 

Menschen, die Arbeitslosengeld II erhalten, können über folgende Maßnahmenangebote beim SAD einsteigen:

 

Sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse in Teilzeit und Vollzeit

Wir bieten Arbeitslosen zudem sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze in Teilzeit ab 20 Std./Woche bis zu Vollzeit. Es handelt sich um Arbeitstellen, die durch das Jobcenter im Rahmen des Teilhabechancengesetzes (THCG) gefördert werden.

 

Die Beschäftigungsdauer beträgt bis zu fünf Jahren (§ 16i SGB II), wenn Bewerber/-innen

  • über 25 Jahre alt sind,
  • für mindestens sechs Jahre in den letzten sieben Jahren Arbeitslosengeld II bezogen haben und
  • in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig beschäftigt waren.

Schwerbehinderte und Personen mit mindestens einem minderjährigen Kind in der Bedarfsgemeinschaft können bereits nach fünf Jahren Leistungsbezug gefördert werden.

 

Die Beschäftigungsdauer beträgt bis zu zwei Jahren (§16e SGB II), wenn Bewerber/-innen

  • seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind.

Sollten Sie Interesse an einer Mitarbeit haben, können Sie sich gerne an uns wenden oder an ihren persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter. Unsere freien Stellen sind beim Jobcenter Stuttgart gemeldet.

 

Bei beiden Angeboten gibt es sehr spezifische Zugangsbedingungen, die abschließend durch das Jobcenter überprüft werden. Auf eine Teilnahme an den Maßnahmen besteht leider kein Rechtsanspruch!

 

Bundesfreiwilligendienst 

Auch Bezieherinnen und Bezieher Arbeitslosengeld II (Alg II)  können am Bundesfreiwilligendienst (BFD) teilnehmen.

Bei Bezug von Alg II werden grundsätzlich alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert angerechnet. Einnahmen sind unter anderem das gewährte Taschengeld und die
Sachleistungen (Unterkunft und Verpflegung) oder die anstelle dieser Sachleistungen ausgezahlten Geldersatzleistungen. 

Von der Anrechnung ausgenommen ist beim BFD in der Regel ein Taschengeldfreibetrag in Höhe von 200 Euro.

 

Ehrenamtliche Mitarbeit

Auch Bezieher/-innen von Arbeitslosengeld II können in einem Ehrenamt bei SAD mitarbeiten. Wenn die ehrenamtliche Tätigkeit nebenberuflich - also im Umfang von weniger als einem Drittel einer vergleichbaren Vollzeitstelle - ausgeübt wird, gilt auch hier ein höherer Grundfreibetrag von 250 Euro monatlich.

 

Für die spezielle Klärung der Frage, wieviel Taschengeld oder Aufwandsentschädigung im BFD und Ehrenamt beim Mitarbeitenden verbleiben, ist neben Art und Umfang der Tätigkeit insbesondere auch die finanziellen Rahmenbedingungen der Bedarfsgemeinschaft wesentlich. Dies können Sie ausschließlich im Jobcenter beim persönlichen Ansprechpartner oder Fallmanager abschließend klären.