Unsere Preise

Die Preise für unsere Leistungen werden in unserer aktuellen Preisliste veröffentlicht. Die aktuelle Preisliste finden Sie hier

 

Bitte beachten Sie, dass je nach persönlicher Voraussetzung und Lebenssituation unterschiedliche Preise und Mehrwertsteuersätze gelten. Erläuterung hierzu finden Sie in der Preisliste.

 

Vertragliche Grundlage sind die jeweils persönlich erstellten Vertragsangebote von SAD.

 

Bitte fragen Sie hierzu in unserem Büro nach.

 

Im Folgenden finden Sie ein paar Hinweise zu Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten.


Entlastungsbetrag nach §45 SGB XI

Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45 SGB XI sind eine finanzielle Unterstützung der Pflegekasse, die sich an alle Pflegebedürftigen richtet und zwar 

  • zusätzlich zu den herkömmlichen Leistungen der Pflegeversicherung
  • unabhängig vom Pflegegrad
  • mit einem Entlastungsbetrag von 125,- Euro pro Monat. Dieser kann auch angespart werden.

Der Entlastungsbetrag wird bei der Pflegekasse beantragt.

 

Die Leistungen dienen der Entlastung im Alltag. Dadurch werden Pflegebedürftige und pflegende Angehörige bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen vor allem in der Führung des Haushalts unterstützt.

 

Wir beraten Sie gerne.


Zuschüsse der Stadt Stuttgart

Auch die Landeshauptstadt Stuttgart unterstützt älter Menschen durch Beratung und finanzielle Förderung, wenn ein persönlicher Bedarf vorhanden ist. Etwa wenn Sie eine geringe Rente, wenig andere Einkünfte haben oder Grundsicherung im Alter erhalten.

Wir beraten Sie gerne.

 


Gemeinnützigkeit und reduzierter Mehrwertsteuersatz

Als Kundin oder Kunde unserer Leistungen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Steuervergünstigungen erhalten. Hierbei handelt es sich einerseits um den abgesenkten Mehrwertsteuersatz bei gemeinnützigen hauswirtschaftlichen Hilfen und Betreuungsangeboten sowie um Steuerermäßigungen bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gemäß der jeweils geltenden Abgabenordnung (AO).


Steuerermäßigung

Privatpersonen können nach § 35a Einkommensteuergesetz (EStG) Steuerermäßigung für Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen geltend machen.

 

Über die rechtlichen Rahmenbedingungen können Sie sich bei den Finanzbehörden oder bspw. im Internetangebot der Verbraucherzentrale selbst informieren.